Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat am Donnerstag in einem Urteil befunden, dass die Erteilung von Zugführererlaubnissen in Österreich durch die öffentliche Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH nicht zulässig ist (Rechtssache C-796/19). Die EU-Kommission hatte 2019 eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich erhoben, da die nach der entsprechenden EU-Richtlinie für Eisenbahnsicherheit zuständige Behörde mit dieser Aufgabe zu betrauen ist.

Demnach sei das Verkehrsministerium für die Erteilung und Entziehung von Fahrerlaubnissen sowie regelmäßige Überprüfungen verantwortlich. Österreich machte daraufhin geltend, dass die durch Bundesgesetz errichtete Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH dem Verkehrsministerium unterstellt sei. Dies erachtet der EuGH jedoch im vorliegenden Fall für ohne Belang, da durch ein solches Unterordnungsverhältnis zwischen zwei Stellen mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit "die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Verpflichtung nicht gewährleistet" werden könne.

Der EuGH gab der Klage der EU-Kommission am heutigen Donnerstag somit statt und stellte fest, dass Österreich gegen die Richtlinie 2007/59 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern verstoßen hat, indem es als "zuständige Behörde" im Sinne dieser Richtlinie eine andere Behörde als die Sicherheitsbehörde gemäß der Richtlinie 2004/49 über Eisenbahnsicherheit bestimmt hat.

Im zuständigen Ministerium Klima, Umwelt und Mobilität heißt es in einer kurzen Stellungnahme zu dem Urteil: „Wir werden das Urteil des EuGH und die beanstandeten Punkte genau prüfen und in weiterer Folge die notwendigen Schritte setzen um einen unionrechtskonformen Zustand herzustellen.“

Bei den ÖBB gibt man sich angesichts des Urteils ebenfalls gelassen. Man bilde die Lokführer wie viele andere Unternehmen in eigenen Fahrschulen aus, die Prüfungen seien zertifiziert. Wer nun das Prüfungszeugnis ausstelle sei eine Frage der Organisation, so ein ÖBB-Sprecher. Sicherheitsrelevanz habe das Thema nicht.