In Kärnten gibt es ein eigenes Gesetz, das die Öffnung von Geschäften in klar ausgewiesenen Tourismuszonen an Sonn- und Feiertagen regelt. Normalerweise ist der erste Tag, an dem in 51 Orten zusätzlich geöffnet wird, der 1. Mai, der letzte Tag ist der zweite Sonntag im September.