Rund 2300 Laden-Geschäfte mit 10.000 Beschäftigten gibt es in Kärnten abseits von Supermärkten und Trafiken. Gremialgeschäftsführer Nikolaus Gstättner geht davon aus, dass heute die meisten all jener, die weniger als 400 Quadratmeter groß sind, wieder öffnen werden und nur wenige „abwarten“. Aber die Frequenz? „Die Kunst wird sein, die Kunden ins Geschäft zu bekommen. Zum Bummeln wird sicher niemand kommen“, sagt der Kärntner Handels-Spartenobmann Raimund Haberl.

Wo bekomme ich Masken her? Wie regle ich Sicherheitsabstände? Wie hole ich Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurück? Das sind Fragen, die derzeit viele Kärntner Handelsunternehmen umtreiben. Davon, dass mutwillig Geschäftsflächen auf unter 400 Quadratmeter verkleinert werden, geht Gstättner nicht aus. Obwohl der Text der novellierten Verordnung unklar ist. Er lautet: „Veränderungen der Größe des Kundenbereichs, die nach dem 7. April 2020 vorgenommen wurden, haben bei der Ermittlung der Größe des Kundenbereichs außer Betracht zu bleiben.“ Gstättners rhetorische Frage darauf: „Und wer weiß, ob nicht schon am 5. April verkleinert oder umgebaut wurde? Einen Händler zu bestrafen hieße dann auch, ihm das Gegenteil zu beweisen.
Kontrolliert wurde bisher in Kärnten streng. Ein Tankwart wurde abgemahnt, weil er seine Waschanlage öffnete – um sein eigenes Auto zu waschen. In einer Gärtnerei wurden Kunden weggeschickt, obwohl sie das Recht hatte, zu öffnen.

Ob im Modehandel eine Rabattschlacht bevorsteht, um die Frühlingsware loszuwerden, weiß niemand. Haberl kann sich eine verordnete Abverkaufsregelung vorstellen, wie es sie schon einmal gegeben hat. Aber wer wird dann dem Onlinehandel etwas vorschreiben? Eva Gabriel