Der Prozess gegen Facebook am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wird fortgesetzt. Datenschutzaktivist Max Schrems sieht darin eine einmalige Gelegenheit, dass eine Vertreterin von Facebook unter Wahrheitspflicht Stellung beziehen müsse. Aufklärung erhofft er sich vor allem darüber, wer genau bei Facebook für die Verwendung der Daten verantwortlich ist.

Der Start des Prozesses war chaotisch. Dabei wollte die Richterin von der als Zeugin geladenen Vertreterin des Social-Media-Konzerns wissen, welche bei Drittanbietern erhobenen Daten gespeichert werden und wo man dies einsehen kann. Wenig konkrete Antworten gab es erst nach langen Diskussionen.

Keine Gesichtserkennung

Sofortige eindeutige Aussagen gab es nur auf die Frage, ob Facebook Daten von Gesichtserkennungs-Software speichert: Dies geschehe nicht, sagten die Rechtsvertreter des Unternehmens. Schwieriger wurde es bei der Frage, ob Facebook über Cookies auf anderen Websites erhobene Daten speichert und wofür diese verwendet werden. Diese würden für "Personalisierung", etwa Veranstaltungsvorschläge, behalten, aber nicht zum Zweck der Werbung, hieß es nach längerem Nachhaken.

Längere Diskussionen folgten auch auf die Frage, wo man die über Drittanbieter gespeicherten Daten einsehen kann und ob die Möglichkeit zur Löschung besteht. Dabei verwiesen die Facebook-Juristen auf ein nur wenige Monate altes, "absolut marktführendes Tool" mit dem Namen "Off-Facebook-Activity" (OFA). Damit könne man auch "gewisse" Daten vom Konto loslösen, diese seien dann nicht mehr mit Name und E-Mail-Adresse verknüpft.

Hoher Aufwand

Dass Facebook laut eigener Auskunft nicht über alle gespeicherten Nutzerdaten Auskunft gibt, sondern nur über jene, die für den Nutzer "relevant" seien, sorgte während der Verhandlung für Unmut auf der Klägerseite. Manches sei außerdem technisch nur schwer zu bewerkstelligen oder ein wirtschaftlich unverhältnismäßiger Aufwand. Die Klägerseite brachte ins Rennen, dass dadurch Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht eingehalten würden.

Facebook versuchte zu Verhandlungsbeginn auch, den Spieß umzudrehen. Schrems wurden Einschüchterungsversuche gegenüber der geladenen Zeugin, Privacy Policy Director Cecilia Álvarez, auf Twitter vorgeworfen. Der Datenschutzaktivist habe dies zu unterlassen, wurde auf Druck der Beklagten zu Protokoll gegeben. Die Zeugin selbst sollte noch am Vormittag aussagen. Ein Urteil wird an diesem Verhandlungstag ausgeschlossen.

Dating-App verschoben

Auch auf anderer Ebene hat Facebook Probleme mit Datenschützern. Der Konzern hat den Start seiner Dating-Funktion in Europa nach dem Einschreiten der irischen Datenschutzbehörde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Datenschützer erklärten, sie seien besorgt gewesen, dass das Online-Netzwerk sie erst Anfang des Monats über Pläne informiert habe, die Flirt-Plattform am 13. Februar nach Europa zu bringen.

Deshalb habe die Behörde am vergangenen Montag eine "Inspektion" bei Facebook in Dublin durchgeführt und Unterlagen eingesammelt. Facebook teilte dazu am Mittwoch mit, man habe an starken Datenschutz-Maßnahmen für die Funktion sowie der Einschätzung zur Datenerhebung gearbeitet und diese nach Aufforderung mit der irischen Behörde geteilt. Einen Tag zuvor hatte Facebook lediglich erklärt, man nehme sich "noch etwas mehr Zeit, um das Produkt für Europa vorzubereiten" - ohne dabei die Kontroverse mit den Datenschützern zu erwähnen.