Nach einer Verbandsklage durch die Arbeiterkammer wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken bekommen Kunden von "Amazon Prime" die Preiserhöhung aus dem Jahr 2017 auf Verlangen zurück. Das teilte die AK am Donnerstag mit. Ebenfalls rückerstattet wird die zu Unrecht eingehobene Rechnungsgebühr von 1,51 Euro. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig.