Das Oberlandesgericht Wien erklärte Vertragsbedingungen der kostenpflichtigen "GarantiePlus" von MediaMarkt/Saturn für unzulässig, teilte der Verein für Konsumenteninformation am Mittwoch mit. Die Verbraucherschützer hatten im Auftrag des Sozialministeriums gegen diese Zusatzgarantie des Onlineshops geklagt. Das Gericht gab dem VKI in allen Punkten recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der VKI hatte beanstandet, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nur mangelhaft darüber informiert wurden, welche Rechte ihnen auch ohne diese eigens zu zahlende Garantie zustünden und dass die Vertragsbedingungen dem Garantie-Anbieter einen unangemessen großen Spielraum darüber gewährten, in welcher Weise die Garantieleistung zu erfüllen sei. So sei es möglich gewesen, dass während der fünfjährigen Laufzeit der Garantie ein immer geringerer Prozentbetrag des Kaufpreises zurückgezahlt wird.

Hintertür für Garantieanbieter

Bei der „GarantiePlus“ handelte es sich um eine fünfjährige Garantie, deren Preis abhängig vom Kaufpreis der Ware berechnet wurde. Bei einem Kaufpreis von 550 Euro beispielsweise waren 90 Euro für die Garantie zu entrichten. Nach den Vertragsbedingungen der „GarantiePlus“ hatte der Unternehmer bei Undurchführbarkeit der Reparatur das Wahlrecht, ob er die kaputte Sache austauscht oder einen Teil des Verkaufspreises zurückerstattet. Die Höhe dieser Rückerstattung richtete sich danach, im wievielten Jahr nach Kauf die Garantie in Anspruch genommen wurde. Erhielt man im ersten Jahr 100 Prozent zurück, waren es im fünften Jahr hingegen nur noch 20 Prozent. Unter welchen Bedingungen die „Undurchführbarkeit der Reparatur“ eintritt, wurde in den Vertragsklauseln nicht spezifiziert.

Wie das OLG Wien ausführt, ist es dem Unternehmer dadurch möglich, die Undurchführbarkeit der Reparatur zu behaupten und sich dadurch von der entsprechenden Verpflichtung weitestgehend zu befreien. Außerdem führt das OLG Wien aus, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht grundsätzlich damit rechnen müssen, dass während der Laufzeit einer Garantie ein immer geringerer Prozentbetrag zurückgezahlt wird. Zumal auf der Homepage des Unternehmers dafür geworben wurde, dass die „GarantiePlus“ sämtliche Material- und Herstellungsfehler für volle fünf Jahre abdecken würde.