Die Datenschutzbehörde prüft derzeit die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Post. Dass der Konzern beim Datensammeln gegen geltende Gesetze verstoßen hat, hat die Behörde bereits festgestellt. Die Post will zwar dagegen berufen. Unabhängig davon kann die Behörde aber ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und will das binnen zwei Wochen klären, wie Vizechef Matthias Schmidl der APA sagte.

Die Datenschutzgrundverordnung sieht bei Verstößen empfindliche Geldstrafen vor, die im Extremfall bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Derzeit ist allerdings noch nicht klar, ob die Datenschutzbehörde ein Strafverfahren einleitet. Sollte es dazu kommen, müsste geklärt werden, wer für die Verstöße verantwortlich war, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgten und ob es sich um schwerwiegende oder mindere Verstöße handelt, erklärt Schmidl. Bei geringfügigen Verstößen kann es die Behörde auch bei einer Verwarnung belassen.

Vier Wochen Zeit für Berufung

Am Dienstag hatte die Datenschutzbehörde bekannt gegeben, dass die Post aus ihrer Sicht gegen den Datenschutz verstoßen hat, weil sie die Parteipräferenzen der Österreicher geschätzt und diese Daten für Marketingzwecke verwendet hat. Die Post hat nun vier Wochen (bis 11. März) Zeit, um gegen diese Entscheidung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Ein etwaiges Verwaltungsstrafverfahren würde nach Angaben der Behörde aber unabhängig von dieser Berufung laufen.

VKI empfiehlt rasches Auskunftsersuchen

Wegen des Handels mit der Parteizugehörigkeit der Österreicher für Werbezwecke empfiehlt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun allen Österreichern, sich rasch zu informieren, ob man selber betroffen ist. Man könne die Löschung von Daten oder sogar Schadenersatz verlangen.

Ein Musterformular stellt der VKI hier zur Verfügung.