Der Autobauer Daimler ist einem Medienbericht zufolge vom Landgericht Stuttgart in drei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz wegen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verurteilt worden. Wie "Süddeutsche Zeitung" (SZ), NDR und WDR am Freitag berichteten, betragen die Summen dabei zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

Brisant seien diese Entscheidungen, weil das Gericht damit die sogenannten "Thermofenster" von Mercedes-Motoren als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet habe.

"Viele weitere Klagen anhängig"

Nach Angaben eines Gerichtssprechers seien in Stuttgart viele weitere Klagen von Autokäufern gegen Daimler anhängig, hieß es in dem Bericht weiter. Auch mit einer erheblichen Zahl weiterer Klagen werde gerechnet. Der an einem der drei Verfahren beteiligte Münchner Rechtsanwalt Thorsten Krause bezeichnete das Urteil demnach als absoluten "Durchbruch", viele Käufer von Mercedes-Dieselautos hätten nur auf eine derartige Entscheidung gewartet.

Die drei Urteile von Stuttgart sind laut dem Bericht nicht die ersten, in denen Daimler zu Schadenersatz-Zahlungen verurteilt wurde. Auch die Landgerichte in Hanau und Karlsruhe hatten demnach 2018 ähnlich entschieden, aber nicht so deutlich von unzulässigen Abschalteinrichtungen gesprochen.

Noch nicht rechtskräftig

Wie "SZ", NDR und WDR weiter berichteten, sind alle fünf Urteile noch nicht rechtskräftig. Daimler werde gegen alle Entscheidungen Berufung einlegen. Man habe gegen keine Gesetze verstoßen, betonte der Konzern demnach. Die sogenannten "Thermofenster" seien notwendig, um Schäden am Motor zu verhindern. Der Begriff "Thermofenster" steht für ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt, um schädlichen Ablagerungen im Motor vorzubeugen.