Im April urteilte das Handelsgericht Wien, dass die Fahrer von Uber nach ihren Fahrten wieder in ihre Zentrale zurück müssen. Hintergrund: Uber betreibt seinen Dienst in Wien als Mietwagen-Service. Das Gericht hatte damit einer Klage des Taxivermittlers 40100 recht gegeben. Denn zahlreiche Uber-Fahrer hielten die Rückkehrpflicht nicht ein. Nach einer einstweiligen Verfügung stellte Uber kurzfristig seine Aktivität in Wien ein und stellte das System um.

Dennoch ging der Fahrtvermittler Uber in Berufung. Nun hat das Wiener Oberlandesgericht die einstweilige Verfügung bestätigt. Bei jedem Verstoß gegen die Rückkehrverordnung droht eine Strafe von bis zu 100.000 Euro. Nun bleibt Uber noch der Weg zum OGH offen.