Wer bei der am Mittwoch abermals in die Insolvenz geschlitterten Autozubehörkette Forstinger Gutscheine hat, kann diese einlösen - zumindest ist damit kein totaler Wertverlust verbunden. Am Abend haben die Gläubigerschützer nach einer Verhandlungsrunde am Nachmittag eine Lösung mitgeteilt.

Gutscheine, Gutscheinkarten und Gutschriften aus der Rückvergütung (der so genannten "Forstinger-Forteilskarte") würden ab sofort zu 100 Prozent ab einem Einkauf zum dreifachen Wert des Gutscheines, der Gutscheinkarte oder einer Gutschrift aus der Rückvergütung (Vorteilskarte) eingelöst. Das heißt zum Beispiel, ab einem Verkaufspreis von 60 Euro kann ein Gutschein von 20 Euro eingelöst werden, der Rest muss bar bezahlt werden.

Einlösungen unter dem dreifachen Wert sind nicht möglich, hieß es in der Mitteilung. Außerdem werden Gutscheine nur in den Filialen entgegengenommen, eine Einlösung im Onlineshop gibt es nicht.

Kunden, die das Modell nicht in Anspruch nehmen wollen, können ihre Forderungen als Insolvenzforderungen beim Landesgericht St. Pölten anmelden. Gutscheinbesitzer werden in der Insolvenz zu Gläubigern.