Entgegen ihren früheren Angaben führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig derzeit kein formelles Ermittlungsverfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn persönlich. Zugleich bedauerte die Behörde in einer Mitteilung am Donnerstag die "Irritationen" über ihre Angaben zu dem Verfahren und betonte, dass gegen Winterkorn aktuell kein Anfangsverdacht bestehe.

Es werde aber natürlich weiterhin geprüft, ob ein solcher möglicher Anfangsverdacht gegen Winterkorn oder andere - nicht namentlich genannte - VW-Manager besteht, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.

Bisher nicht als Beschuldigter geführt

Bisher werde Winterkorn nicht als Beschuldigter geführt. "Sofern dieser Eindruck entstanden ist, bedauert die Staatsanwaltschaft Braunschweig dies sowie die Irritationen, welche die Pressemitteilungen in diesem Zusammenhang hervorgerufen haben."

Die Behörde hatte allerdings bereits am Montag auf telefonische Nachfrage nach der schriftlichen Mitteilung erklärt, dass Winterkorn selbst nicht als Beschuldigter geführt werde und derzeit noch kein Anfangsverdacht bestehe. Allerdings hatte die Behörde auch an ihren Formulierungen in der Pressemitteilung festgehalten, wonach es ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen VW-Chef gebe.

CDU vermutet politische Einflussnahme

Die jüngste Erklärung rief die niedersächsische Politik auf den Plan. "Das Justizministerium hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig unverzüglich einen Bericht über die näheren Umstände dieses Vorgangs angefordert", sagte eine Ministeriumssprecherin. Die oppositionelle CDU vermutet politische Einflussnahme auf die Behörde.

"Es ist schon merkwürdig, dass die Mitteilung über ein Verfahren gegen Herrn Winterkorn diskret zurückgeholt wird", meinte der CDU-Fraktionsvize im niedersächsischen Landtag, Dirk Toepffer. "Der Eindruck der Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sollte von der Landesregierung umgehend widerlegt werden."

Am Montag hatte die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Behörde in einer Erklärung betont, dass nach mehreren Strafanzeigen ein entsprechendes Verfahren gegen den Manager eingeleitet worden sei. Nun heißt es: "In der ersten Pressemitteilung wurde fälschlicherweise von einem Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn berichtet."

Die Staatsanwaltschaft erklärte den Fehler mit organisatorischen Abläufen in der Behörde: "Die Quelle des Missverständnisses ist die Vorgabe der Aktenordnung, wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen ist."