Die OMV hat sich 56.000 Tonnen Rohöl aus der staatlichen Pflichtnotstandsreserve gesichert, wie das Wirtschaftsministerium am Montag bekanntgab. Die Menge wurde demnach zu marktüblichen Preisen bereitgestellt, um zur Stabilisierung der Energiemärkte beizutragen. Im März gab Österreich im Rahmen der Collective Action der Internationalen Energieagentur (IEA) 325.000 Tonnen Rohöl frei. Insgesamt beträgt die Reserve Österreichs 2,47 Millionen Tonnen Rohöl, Benzin, Diesel und Kerosin.

Nach Schwechat gepumpt

„Seit heute werden 56.000 Tonnen Rohöl aus den österreichischen Notstandsreserven in die Raffinerie Schwechat gepumpt“, sagt Michael Niklas, Geschäftsführer der Erdöl-Lagergesellschaft. Bereits 2022 wurden wegen des Ukraine-Krieges 61.500 Tonnen Rohöl an die OMV verkauft. Die Notstandsreserve sei in Linz, Wien und Lannach gelagert, aber auch im Ölhafen in Triest, teilt Niklas mit.

IHS: Preisniveau ändert sich nicht

Allerdings werde sich dadurch am Preisniveau nichts bzw. nur wenig ändern, merkt Klaus Weyerstrass vom Institut für höhere Studien (IHS) an. Derzeit sei die Versorgung in Österreich gesichert. Die Pflichtnotstandsreserve reiche für rund 90 Tage. Sollte die Krise jedoch andauern, sei ab Mai mit einem Rückgang des verfügbaren Angebots in Europa zu rechnen, teilt die EU-Kommission mit. Das betreffe vor allem Diesel und Kerosin.

„Wenn sich die internationale Lage nicht entspannt, hat das auch Auswirkungen auf Österreich. Die Collective Action der IEA ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Marktes. Deshalb beteiligt sich Österreich an der gemeinsamen internationalen Maßnahme: als Vorsorge für unser Land und zur Stabilisierung jenes Markts, von dem auch wir abhängen“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Verordnung des Wirtschaftsministeriums

Das Rohöl muss in einer Raffinerie in Österreich verarbeitet werden und darf auch nur hierzulande angeboten werden. Die Freigabe von Rohöl aus der Notstandsreserve erfolgt auf Basis einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums, wobei auch der Energielenkungsbeirat angehört wird. Aber auch der Hauptausschuss des Nationalrates muss der Verordnung zustimmen.