Arbeitgeber müssen den Jahreslohnzettel (vom Vorjahr) bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln. Daher beginnen die Arbeitnehmer spätestens Anfang März, ihre zu viel gezahlte Steuer wieder zurückzuholen: Sie machen die Arbeitnehmerveranlagung.
ID Austria oder Zwei-Faktor-Identifizierung
Verstärkte Sicherheit: Beim Steuerausgleich könnte es heuer zu „Staus“ kommen
Wer sich nicht zweifach authentifiziert, kann heuer online keinen Steuerausgleich machen. Das Finanzamt ermöglicht jetzt die Vertretung durch Freunde oder Bekannte auf FinanzOnline.
© Pascal Striedner