Schnee und Eis können den Weg zur Arbeit durchaus zur Herausforderung machen. Wer deshalb zu spät zur Arbeit kommt oder gar keine Möglichkeit hat, den Dienst anzutreten, muss allerdings nicht befürchten, deshalb seinen Job zu verlieren. Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Schneefällen – wie aktuell in weiten Teilen des Landes – nicht zu seinem Arbeitsplatz kommt, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller. „Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.“