Grund für die drastische Strafe ist der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Zeitraum von April 2023 bis mindestens April 2025. Ryanair teilte in einer Stellungnahme mit, Anwälte beauftragt zu haben, „unverzüglich Berufung gegen das absurde und unhaltbare Urteil sowie die ungerechtfertigte Geldbuße“ einzulegen.
Das wirft die Wettbewerbsbehörde der Ryanair vor
Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung stellte die Behörde fest, dass Ryanair eine Strategie verfolgt habe, um Reisebüros den Verkauf von Ryanair-Flügen - insbesondere in Kombination mit Flügen anderer Airlines oder zusätzlichen Touristik- und Versicherungsleistungen - zu erschweren oder wirtschaftlich unattraktiv zu machen.
Ende 2023 wurden zeitweise vollständige oder teilweise Blockaden von Buchungsversuchen durch Reisebüros, etwa durch das Sperren von Zahlungsmitteln oder die massenhafte Löschung von Nutzerkonten, durchgeführt. Anfang 2024 zwang Ryanair Reisebüros schließlich Partnerschaftsvereinbarungen auf, die deren Angebotsmöglichkeiten einschränkten.
So reagierte Ryanair
Erst im April 2025 stellte Ryanair den Online-Reisebüros eine vollständige technische Schnittstelle (API) zur Verfügung, mit der nach Einschätzung der Behörde wieder faire Wettbewerbsbedingungen im Touristikmarkt möglich sind. Bis dahin hätten die Maßnahmen nachweislich den Wettbewerb beeinträchtigt und das Angebot für Verbraucher eingeschränkt, so die Behörde.
Nach Ansicht der Behörde nimmt Ryanair im Markt für Linienflugverkehr von und nach Italien eine dominante Stellung ein. Der Billigflieger kommt demnach auf einen Marktanteil von 38 bis 40 Prozent der beförderten Passagiere auf Italien-Routen. Diese Position verschaffe dem Unternehmen erhebliche Marktmacht gegenüber Reisebüros.