Grundsätzlich handelt es sich beim 24. Dezember um einen normalen Werktag und nicht um einen gesetzlichen Feiertag. Allerdings gilt als Sonderbestimmung, dass die Normalarbeitszeit um 13 Uhr endet. Ausnahmen gelten dabei für den Verkauf von Christbäumen, Süßwaren und Blumen. Wer an diesem Tag sonst länger hätte arbeiten müssen, wird für die entfallenden Stunden normal entlohnt. Wer zu Heiligabend tatsächlich noch arbeitet, leistet Überstunden, die auch als solche abzugelten sind. Am Christ- und am Stefanitag gelten für den Handel die Sonderöffnungszeiten an Feiertagen.
Öffnungszeiten zur Weihnachtszeit
Last-Minute-Käufe für das Christkind: Diese Geschäfte haben geöffnet
Am 24. Dezember gelten im Handel besondere Öffnungszeiten, danach sind die meisten Supermärkte zwei Tage lang geschlossen. Mit diesem Überblick lassen sich Filialen finden, die über die Feiertage geöffnet haben.
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