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Was zu beachten ist

Zuschläge für Überstunden: Dieser Freibetrag gilt im nächsten Jahr

Steuerfreier Höchstfreibetrag für Überstundenzuschläge war befristet für 2024 und 2025 von zuvor 86 Euro auf 200 Euro angehoben worden. Regierung einigte sich auf neue Freibetragshöhe 2026. Auch gesetzliche Regelung zu steuerfreiem Sonn- und Feiertagsentgelt kommt.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Die Regierung hat sich auf eine Erhöhung des steuerfreien Höchstfreibetrags für Überstundenzuschläge von 86 Euro auf 200 Euro für 2024 und 2025 geeinigt.
  • Ab 2026 wird ein neuer Freibetrag für Überstundenzuschläge festgelegt, der nach internen Koalitionsdebatten beschlossen wurde.
  • Die steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen wurde im Zuge der Abschaffung der kalten Progression 2023 erweitert.
  • Die ÖVP/SPÖ/NEOS-Regierung plant, Sonn- und Feiertagsentgelt wieder steuerfrei zu stellen, nachdem es aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts aufgehoben wurde.
  • Die Regelung soll rückwirkend ab Januar in einer Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden, um Arbeitnehmer zu entlasten, die an Feiertagen arbeiten.
Im kommenden Jahr werden bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro nicht besteuert
© Imago/Christian Ohde
Im kommenden Jahr werden bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro nicht besteuert
© Imago/Christian Ohde
16. Dezember 2025,
18:45 Uhr

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