Julius Meinl V., der ehemalige Vorstand der mittlerweile in Konkurs befindlichen Meinl-Bank, muss persönlich für den Schaden eines getäuschten Anlegers aufkommen. 600.000 Euro muss der Ex-Banker in einem Fall nun zahlen, wie die Tageszeitung „Der Standard“ am Montag berichtet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte ein Rechtsmittel gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien zurückgewiesen. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Der OGH sieht „arglistige Irreführung“.

So habe Meinl V. gewusst, dass die Papiere der Meinl European Land (MEL) – dabei handelte es sich um Zertifikate, die als mündelsichere Anlage beworben wurden – nicht sicherer gewesen seien als andere Wertpapiere. Zudem habe er den Inhalt einer irreführenden Werbebroschüre gekannt und in Kauf genommen, dass Anleger aufgrund der Angaben darin MEL-Papiere kaufen würden, die sie mit richtigen Informationen über die Sicherheit dieser Papiere nicht gekauft hätten, zitiert die Zeitung aus der Begründung des OGH. Darüber hinaus habe Meinl V. Ad-hoc-Meldungen der Bank mit falschem Inhalt genehmigt.

Anwalt vertritt weitere 160 Anleger

Der Fall dürfte laut „Standard“ nicht der letzte gewesen sein, in dem der Ex-Meinl-Bank-Vorstand persönlich haften muss. Der Anwalt des Anlegers, der nun vor dem OGH gewonnen hat, vertritt noch weitere 160 Anleger. 130 Verfahren lagen auf Eis und dürften nun fortgesetzt werden, schreibt die Zeitung. In Summe gehe es um einen Betrag von rund 6 Millionen Euro. Rund um die Causa Meinl European Land (MEL) wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien indessen im Vorjahr eingestellt.