Zukünftig dürfen auch erhitzte Tabakprodukte kein Aroma mehr enthalten. Der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesnovelle auf Basis einer EU-Richtlinie steht damit nach einem Ministerratsbeschluss am Mittwoch vor der Verabschiedung im Nationalrat. Konkret davon betroffen sind Tabaksticks für die entsprechenden Erhitzungsgeräte. Diese sollen dann in Zukunft auch entsprechend gekennzeichnet werden.
Basierend auf derselben Grundlage soll es zukünftig hier - sofern es sich um Rauchtabakerzeugnisse handle - keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu „Informationsbotschaften“ sowie „gleichen kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen“ geben, so wie das auch bereits verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelte, heißt es in dem Ministerratsvortrag. Der Gesetzesentwurf geht nun an den Nationalrat und tritt dann nach einem entsprechenden Beschluss in Kraft. Dieser werde vermutlich in der nächsten Plenarsitzung erfolgen, sagte ein Sprecher von Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) der APA.