Die AK klagte gegen zahlreiche Klauseln in den Telekomverträgen von Magenta (T-Mobile) und vermeldet einen „ersten Erfolg“: Magenta hat sich laut Aussendung der AK in einem gerichtlichen Teilvergleich verpflichtet, viele Klauseln nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen: Für Konsumentinnen und Konsumenten bringe das künftig „mehr Klarheit in den Verträgen – Rückforderungsansprüche können bestehen“, so die AK.
Das sind die wichtigsten Klauseln
Insgesamt seien 16 Klauseln betroffen. Für Kundinnen und Kunden seien vor allem überhöhte Verzugszinsen, unzulässige Rücklastgebühren, Bearbeitungsentgelte für die Zuordnung von Zahlungen sowie Mahnspesen wesentlich, so die AK. Die bedeutendsten unzulässigen Klauseln seien laut Arbeiterkammer-Aussendung:
Überhöhte Verzugszinsen: Magenta verlangte von Kund:innen zwölf Prozent Verzugszinsen bei Zahlungsverzug. Das übersteigt die gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent.
Rücklastgebühren von bis zu 20 Euro: Wenn der Zahlungseinzug nicht durchgeführt werden konnte, verrechnete Magenta ein pauschales Bearbeitungsentgelt von bis zu 20 Euro.
20 Euro-Spesen für nicht zugeordnete Zahlungen: Wenn eine Zahlung nicht automatisch zugeordnet werden konnte, sahen die Klauseln von Magenta ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro für die manuelle Zuordnung. Ein Beispiel: ein Tippfehler beim Ausfüllen der Referenznummer am Überweisungsantrag.
Pauschale Mahnspesen bis zu rund 17 Euro: In den beanstandeten Klauseln wurden für Mahnungen Pauschalbeträge verlangt, ohne die Angemessenheit der Mahnspesen im Verhältnis zur offenen Forderung zu berücksichtigen. So stellte Magenta pauschale Mahnspesen von 17,44 Euro bzw. Mahnkosten von 4,90 Euro für die erste Zahlungserinnerung sowie zehn Euro für jede weitere Zahlungserinnerung in Rechnung. Für einen Mahnstopp wurden Kundinnen und Kunden fünf Euro angelastet.
Was das für Betroffene bedeutet
Magenta hat sich laut AK verpflichtet, die Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden und sich bei bestehenden Verträgen nicht mehr darauf zu berufen. Für Konsumentinnen und Konsumenten können Rückforderungsansprüche bestehen. Die AK empfiehlt Kunden, ihre Abrechnungen im Hinblick auf diese Spesen, Entgelte und Gebühren zu kontrollieren und sich mit Rückforderungsansprüchen direkt an Magenta zu wenden. Die AK habe dafür einen Musterbrief vorbereitet, diesen und den Unterlassungsvergleich findet man hier.
Magenta: Klauseln größtenteils veraltet
Magenta bezeichnete die betroffenen Klauseln in einem Statement gegenüber der APA als „größtenteils veraltet“, zumal diese teilweise noch aus alten UPC-Verträgen stammen würden. „Viele Klauseln wurden bereits seit längerer Zeit nicht mehr angewendet und somit auch nicht mehr aktiv zur Verrechnung genutzt. Magenta legt großen Wert auf transparente und verständliche Vertragsgestaltung. Der Vergleich mit der Arbeiterkammer diente damit auch dazu, unsere Bedingungen zu aktualisieren und rechtliche Klarheit zu schaffen“, so das Unternehmen.