Die AK klagte gegen zahlreiche Klauseln in den Telekomverträgen von Magenta (T-Mobile) und vermeldet einen „ersten Erfolg“: Magenta hat sich laut Aussendung der AK in einem gerichtlichen Teilvergleich verpflichtet, viele Klauseln nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen: Für Konsumentinnen und Konsumenten bringe das künftig „mehr Klarheit in den Verträgen – Rückforderungsansprüche können bestehen“, so die AK.
Magenta
Bei diesen Gebührenklauseln könnte Anspruch auf Rückforderung bestehen
Arbeiterkammer erzielte gerichtlichen Unterlassungsvergleich, der Vergleich ist rechtswirksam. Für Konsumenten können Rückforderungsansprüche bestehen.
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