Aus einer vermeintlichen Steuernachforderung von 6000 Euro kann plötzlich eine Gutschrift werden. Eine dreifache Mutter erhält unerwartet 2748 Euro. Das sind zwei aktuelle Beispiele, die von den Steuerexpertinnen und -experten der Arbeiterkammer genannt werden.
Knapp 10.000 Arbeitnehmer haben bereits von der diesjährigen Aktion „Holen Sie Ihr Geld zurück“, die bis Ende April lief, profitiert. Deutlich mehr als noch vor einem Jahr: „Das ist eine Steigerung gegenüber 2024 um 31 Prozent. Der zurückgeholte Betrag vom Finanzamt hat sich von rund 4,6 Millionen auf mehr als 8,7 Millionen Euro fast verdoppelt“, schildert AK-Präsident Günther Goach.
Entlastende Bilanz, viele Fragen
Die Bilanz zeigt zudem, dass die meisten Beschäftigten zum Telefon griffen: 7897 Beratungen rund um den Steuerausgleich fanden telefonisch, 1585 persönlich statt. 415 Anfragen wurden schriftlich beantwortet.
Pendler waren laut AK über die unterschiedlichen Höhen des Pendlerpauschales und des Pendlereuros in den Jahren 2023 und 2024 sowie eine dementsprechend niedrigere Gutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) 2024 im Vergleich zu 2023 verwundert. Steuerexpertin Diana Jusic erklärt: „Für den Zeitraum Mai 2022 bis einschließlich Juni 2023 waren das Pendlerpauschale um 50 Prozent und der Pendlereuro um das Vierfache erhöht. Ab Juli 2023 und somit auch für das ganze Jahr 2024 galt diese Erhöhung nicht mehr, dementsprechend geringer wurden diese Posten in der ANV für 2024 bewertet.“
Sonst Geld liegen gelassen
Um zu viel bezahltes Geld zum Fiskus zurückzuholen, braucht es Detailwissen. Bei einer vor der Heirat alleinerziehenden Mutter stellte eine AK-Beraterin fest, dass durch die antragslose ANV der Kindermehrbetrag nicht geltend gemacht wurde. Dieser sowie der Alleinerziehabsetzbetrag werden nämlich nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen beantragt werden. Durch die Geltendmachung erhielt die Mutter für 2020 und 2021 schließlich eine Gutschrift von 2748 Euro.
Für einen Kärntner ergab die Vorberechnung nach selbständigem Ausfüllen auf FinanzOnline eine Nachforderung von 6000 Euro, für seine Ehefrau 864 Euro. Im Zuge der Beratung in der Arbeiterkammer Klagenfurt konnte festgestellt werden, dass der „Familienbonus Plus“ für drei minderjährige Kinder im entsprechenden Kalenderjahr bereits arbeitgeberseitig bei der monatlichen Lohnverrechnung ausbezahlt worden war. Der Beschäftigte hatte jedoch vergessen, den Bonus erneut beim Einreichen der ANV einzutragen, woraus sich automatisch eine Nachforderung ergab. Samt dem ihm zustehenden Alleinverdienerabsetzbetrag ergab sich schlussendlich statt einer Nachzahlung eine Gutschrift von 1049 Euro. Die errechnete Nachforderung der Frau, die sich im Rahmen der Bildungsteilzeit ergab, konnte durch das Absetzen von angefallenen Ausbildungskosten auf 107 Euro herabgesetzt werden.