Grundsätzlich stellt das Pendlerpauschale – steuerlich gesehen – Werbungskosten dar, mindert also die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Der Pendlereuro ist aus dem steuerlichen Blickwinkel ein Absetzbetrag, mindert also die Lohnsteuer. Als eine Hilfestellung für die Berechnung von Pendlerpauschale und Pendlereuro dient der Pendlerrechner des BMF sowie das Formular L34a. „Aus der Praxis der Finanzverwaltung haben sich zu gewissen Detailfragen jedoch teilweise komplexe Regelungen herausgebildet, die zu beachten sind“, betont die Expertin Birgit Leinfellner, sie ist Senior Managerin bei Rabel & Partner/Deloitte.

Birgit Leinfellner ist seit über 20 Jahren Steuerexpertin bei Rabel & Partner/Deloitte. Ihre Schwerpunkte sind der Bereich der Personalverrechnung und das internationale Steuerrecht.
Birgit Leinfellner ist seit über 20 Jahren Steuerexpertin bei Rabel & Partner/Deloitte. Ihre Schwerpunkte sind der Bereich der Personalverrechnung und das internationale Steuerrecht. © Oliver Wolf