Prinzipiell drängt die Zeit ja nicht: Für eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (ANV) hat man fünf Jahre Zeit. (Die Frist für 2018 ist jetzt also abgelaufen.) Wer etwaige Guthaben aber nicht unnötig lange auf dem Finanzamt parken will, kann sich bereits auf ein paar Eigenheiten des Steuerjahres 2023 vorbereiten. Aufklärungsbedarf könnte es in vielen Fällen beim Thema Pendlerpauschale geben, wie der AK-Steuerexperte Bernhard Koller betont. Wird das Pauschale nicht über den Arbeitgeber abgerechnet, sondern selbst über die ANV beantragt, muss man wissen: Von Jänner bis einschließlich Juni war das Pauschale um 50 Prozent erhöht. Danach wurde auf den Normalbetrag reduziert.