Selbstständig Erwerbstätige können Kosten, die im Homeoffice anfallen, beispielsweise für Miete, Strom oder Heizung, für das Jahr 2022 erstmals pauschal steuerlich absetzen. Bisher war es notwendig, betriebliche Ausgaben im Homeoffice jeweils einzeln mit Belegen nachzuweisen. Die Ausgaben können erstmals in der Veranlagung für 2022, also zu Jahresbeginn 2023, geltend gemacht werden. Unselbstständige sind schon ein Jahr früher dran.