Die Rechtsanwaltskanzlei Salburg hat für Mandanten, deren Gerichtsprozesse vom Prozessfinanzierer Padronus finanziert werden, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den bekannten Glücksspielanbieter Pokerstars eingebracht. Inhalt der Anzeige ist vorgeworfenes, täuschendes und betrügerisches Verhalten von Pokerstars.

„Der Gesamtschaden der Mandanten beträgt insgesamt über fünf Millionen Euro, weshalb die WKStA statt der Staatsanwaltschaft Wien zuständig ist“, erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.

Keine Glücksspielkonzession

Pokerstars bietet virtuelle Poker- und Casinospiele an und vermittle in seinem Werbeauftritt den Eindruck, in Österreich zum Anbieten von Glücksspiel berechtigt zu sein. Die Marke gehört zum internationalen Glücksspielkonzern Flutter Entertainment, der an der Londoner Börse notiert. Das Unternehmen verfügt laut Padronus – wie viele andere Anbieter – über keine österreichische Konzession, weshalb die Plattform hierzulande illegal sei. Sämtliche erlittenen Verluste seien rückforderbar.

„Wir konnten für unsere Kunden bereits rechtskräftige Gerichtsurteile von über fünf Millionen allein gegen den Anbieter Pokerstars erwirken. Pokerstars weigert sich jedoch seit Jahren, rechtskräftige österreichische Gerichtsurteile zu befolgen und die Verluste zurückzuzahlen. Sie berufen sich auf ein europarechtswidriges Gesetz aus Malta, wonach österreichische Glücksspiel-Urteile nicht vollstreckt werden dürfen“, so der Jurist. Pokerstars erhielt seine Lizenz von dem Inselstaat.

Paradoxe Situation: Gewinnrückzahlungen

Zudem habe der Oberste Gerichtshof 2024 entschieden, dass auch Glücksspielanbieter wie Pokerstars an Spieler ausbezahlte Gewinne wieder zurückfordern können, weil die zwischen Pokerstars und Spieler geschlossenen Nutzungsverträge absolut nichtig sind. „Dies führt zu der absurden Situation, dass Verbraucher trotz rechtskräftiger Urteile gegen Pokerstars auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben, wohingegen Pokerstars selbst keine Gewinne ausbezahlen muss bzw. bereits ausgezahlte Gewinne in Österreich zurückfordern kann“, sagt Eibl.

Ein aktuelles Gutachten des Strafverteidigers Norbert Wess lege nahe, dass das Verhalten von Pokerstars im Hinblick auf die Tatbestände Täuschung und Betrug strafrechtlich relevant sein könnte. Der Werbeauftritt von Pokerstars hinsichtlich der Legalität ihres Glücksspielangebots sei irreführend. Weil die Ansprüche der Spielteilnehmer nicht realisierbar sein könnten, könnte dadurch ein Vermögensschaden eingetreten sein. In der Praxis würde sich zeigen, dass die österreichischen Strafverfolgungsbehörden, besonders wenn vulnerable Personen wie Spielsüchtige betroffen sind, dazu geneigt sind, Ermittlungsverfahren zu eröffnen und Verdachtsmomente zu prüfen.