Der Signa-Gründer René Benko muss in Haft bleiben. Das entschied das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag. Die Untersuchungshaft wurde erneut um zwei Monate verlängert. Die WKStA geht weiter von Tatbegehungsgefahr aus und hat daher die Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt.
Signa-Pleite
Tatbegehungsgefahr: U-Haft von René Benko um zwei Monate verlängert
Landesgericht für Strafsachen in Wien hat Untersuchungshaft von Signa-Gründer René Benko wegen Tatbegehungsgefahr verlängert.
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