Angesichts der jüngsten Rekordkartellstrafe für die Billa-Mutter Rewe sieht Verfassungsrechtler Heinz Mayer eine Verfassungswidrigkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe „eine verfassungswidrige extensive Interpretation vorgenommen“, schreibt der Jurist in einem Gastkommentar im „Standard“. Der OGH-Beschluss gründe somit „auf einer verfassungswidrigen Entscheidung“ und sei „daher ebenso verfassungswidrig wie diese“.
Jurist Heinz Mayer kritisiert
Rewe-Rekordkartellstrafe gründet auf „verfassungswidriger Entscheidung“
Verfassungsrechts-Experte Heinz Mayer betont in einem Gastkommentar im „Standard“: Der OGH-Beschluss, der zur Rekordkartellstrafe für die Billa-Mutter Rewe führte, „gründet auf verfassungswidriger Entscheidung“ und sei daher „ebenso verfassungswidrig“.
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