Die Regierung bekennt sich im Programm zur raschen Energiewende. Bis zum Sommer soll die Rechtsmaterie für die Energiebranche auf neue Fundamente gestellt werden. Dafür sorgen soll die „prioritäre Umsetzung von drei Leuchtturm-Gesetzen“ – dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, EABG, dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG und dem Erneuerbarengasgesetz EGG. Und zwar bis zum Sommer 2025. Grünes Gas soll verstärkt mobilisiert werden, bei der Erneuerbaren-Förderung sollen Parallel-Strukturen abgebaut werden, das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) soll novelliert werden.
„Leistbar und wettbewerbsfähig“
Zuletzt kletterten die Energiepreise steil nach oben, sowohl die Arbeitspreise als auch die Netztarife belasten viele Österreicher zunehmend. Künftig sollen leistbare und wettbewerbsfähige Energiepreise gewährleistet werden. Die Regierung wolle sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die umstrittene Strompreisbildung (Merit-order) zu überarbeiten, um „stabile Preisgestaltung“ zu etablieren. Ob die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, sei dahingestellt.
Wie konkret Haushalte, Unternehmen und die energieintensive Industrie unterstützt werden sollen, soll erst eine Expertengruppe klären, die „unmittelbar“ eingesetzt werde. Angekündigt werden Neuregelungen im Bereich der Abgaben, Netztarife sowie Netzverlustentgelte. Für von Energiearmut betroffene Haushalte soll es einen Sozialtarif geben, Energierechnungen sollen vereinfacht werden.
Genehmigungen zu Investitionen in die Energiewende müssten deutlich rascher und einfacher werden sowie Planungssicherheit und Rechtssicherheit gestärkt werden, heißt es im Kapitel „Genehmigungsverfahren“. UVP-Verfahren sollen beschleunigt werden, dafür werden eine Reihe von Maßnahmen angeführt.
Netzdienliches Verhalten wird belohnt
Ein bedeutender Punkt ist das Bekenntnis zu „zukunftsfitten und leistbaren Energienetzen“. Netzdienliches Verhalten soll belohnt werden, im Gegenzug jene, die das Netz stärker beanspruchen, an den höheren Kosten beteiligt werden. Die Netzkosten könnten auch durch die Streckung der Abschreibungsdauer gesenkt werden. Bei neuen 110-kV-Leitungen sollen unter bestimmten Umständen Erdkabel bevorzugt werden. Ein Absatz beschäftigt sich mit dem Hochfahren eines Wasserstoffnetzes, Teile der Gasnetze sollen hingegen stillgelegt werden. Überdimensionierte Kapazitäten sollen beim Netzausbau verhindert werden. Für den Ausbau der Geothermie soll eine „Bundesstrategie“ ausgearbeitet werden.
Forcieren von Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften sollen für leistbare Preise sorgen, etwa durch die die Gründung von Energiegemeinschaften für energiearme Haushalte, aber auch die Ermöglichung solcher Gemeinschaften für größere Unternehmen.
Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten sollen heuer gar nicht mehr erhöht werden. Für 2026 wird die Indexanpassung mit maximal ein Prozent und 2027 mit maximal 2 Prozent festgesetzt. Ab 2028 findet ein neuer Index für Wohnraumvermietung Anwendung: Auf Basis des Verbraucherpreisindex wird ein neuer Index für Wohnraumvermietung geschaffen, der mit maximal 3 Prozent festgesetzt wird, darüberliegende Inflationsraten sollen zur Hälfte Mieter und Vermieter tragen.
Wohnbauförderung wird zweckgewidmet
Kostentreibende Regelungen am Bau sollen evaluiert werden mit dem Ziel, Wohnkosten zu reduzieren. So sollen Baustandards „durchforstet“ werden, Vorschriften und Regeln für Bauen und Sanieren mit den Ländern vereinfacht und Bauverfahren beschleunigt werden – etwa durch den „digitalen Akt“. Dazu kommt die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung.
„Treffsichere“ Anreize
Schwerpunktmäßig setzt sich das Regierungsprogramm mit leistbaren Mieten auseinander, hier soll zum Beispiel eine tiefgreifende Reform des Heizkostenabrechnungsgesetzes kommen, Maßnahmen zur Dekarbonisierung sollen künftig ohne Erfordernis der Einstimmigkeit möglich sein, die derzeitige Mindestbefristung von Mietverträgen wird auf fünf Jahre verlängert. Thermisch-energetische Sanierung und der Heizungstausch sollen weiter „unterstützt werden“, durch „treffsichere“ steuerliche Anreize und Förderprogramme. Bestehende Maßnahmen und Fördertöpfe sollen weiterentwickelt werden. Konkreter wird es nicht.
Vorgabe zur Bodenversiegelung
Der Bodenverbrauch soll sparsam sein, sogar eine konkrete Vorgabe zur Begrenzung der Bodenversiegelung findet man im Programm überraschend: Die Bundesregierung bekenne sich dazu den Bodenverbrauch effektiv auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Zu diesem Zweck sollten „Planungs- und Widmungskompetenzen stärker auf Landesebene gebündelt und ein klarer Zielpfad bis Ende 2026 entwickelt werden.“
Das Modell Bausparen mit der Bausparprämie sowie die Struktur der Bausparkassen als auch Darlehensobergrenzen sollen überprüft und angepasst bzw. überarbeitet werden.
Dämpfung der Teuerung
„Die Bundesregierung erklärt Inflationsbekämpfung zur Priorität“ lautet der Eingangssatz zu dem Kapitel. Die Marktpreisüberwachung soll dort verstärkt werden, wo die Prinzipien der freien Marktwirtschaft nicht zur Anwendung kommen. Die Grundpreisauszeichnung soll verbessert werden, ebenso der Direktverkauf von Produzenten an Konsumenten erleichtert werden. In Zeiten hoher Inflation soll es transparente und freiwillige Vereinbarungen zur Dämpfung der Teuerung von Lebensmittelherstellern und -händlern geben.
CO2-Speichervebot wird aufgehoben
Das CO2-Speicherverbot soll fallen. Die im Sommer 2024 im Ministerrat beschlossene „Carbon Management Strategie“ soll umgesetzt und die Rahmenbedingungen zum Aufbau des notwendigen Leitungsnetzes für den CO2-Transport geschaffen werden, heißt es im Regierungsprogramm. Die neue Regierung will sich auf EU-Ebene außerdem dafür einsetzen, dass abgeschiedene Emissionen in die CO2-Bepreisung integriert und im europäischen Emissionshandel (ETS) angerechnet werden.