Die Wirtschaft Europas soll wieder wachsen und selbst konstruierte Hürden aus dem Weg geräumt werden: Das Ziel der neuen EU-Kommission hat neben Sicherheit Wirtschaftswachstum als höchste Priorität. Heute legt die EU-Kommission dazu unter dem Titel Clean Industrial Deal (CID, „Saubere-Industrie-Deal“) ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, das sich zumindest in der Vorschau weiterhin am „Green Deal“ orientiert – auch wenn Umweltschützer und mehrere NGOs bereits dessen völlige Aushebelung kritisieren.

Zu den Kernpunkten gehört ein Aktionsplan für günstigere Energie. Das soll unter anderem über den Ausbau erneuerbarer Energien möglich werden, hier sollen die Länder ermuntert werden, bei Ausschreibungen nicht nur auf den günstigsten Preis, sondern auch auf EU-interne Produkte setzen zu können. EU-Länder sollen demnach auch generell Steuern und Kosten für Stromtransport niedriger halten. Problem dabei: das wirkt sich negativ auf deren Budgets aus. Der Plan orientiert sich stark am Gas, das auch weiterhin relevant für die Energiepreise sein dürfte. Ziel ist es, weitere „stabile“ Lieferanten zu verpflichten, die EU könnte sich auch an der Errichtung nötiger Infrastruktur beteiligen. Parallel soll, nach US-Vorbild, die Vergabe von Staatshilfen erleichtert werden, das Programm InvestEU wird auf 28,6 Milliarden Euro EU-Garantien aufgestockt. Damit sollen auch private Investoren besser angelockt werden können. Spannend wird die Frage, welche Summen sich aus der Umwidmung ungenutzter Mittel im laufenden Budget herausholen lassen. Im Sommer beginnen die Verhandlungen für das nächste langjährige EU-Budget.

Entbürokratisierung oder Aushöhlung?

Hoffnung setzt man auch in einen höheren Recycling-Anteil; durch die dadurch mögliche Sicherung wichtiger Rohstoffe soll die Abhängigkeit von Zulieferern zurückgehen. Ziel ist eine Recyclingquote von 25 Prozent bis zum Ende des Jahrzehnts

Ebenfalls heute stellt die Kommission zwei „Omnibus“-Projekte zur Entbürokratisierung vor. Bestehende Gesetze sollen vereinfacht werden, besonders im Bereich der Berichtspflichten. Das betrifft die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Verordnung für nachhaltige Investitionen (Taxonomie) und das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM).“