In Österreich ist der Abschluss der Gebäudeversicherung freiwillig und gehört wie die Brandschutzversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen. Nichtsdestotrotz ist sie für Immobilienbesitzer elementar: Der finanzielle Schaden am Haus – durch Naturgefahren wie Brand, Überschwemmung oder Sturm – kann existenzbedrohend werden. Und in Österreich gibt es allein mehr als 1,5 Millionen Einfamilienhäuser.

Dass die Versicherung ihrerseits eine Gebäudeversicherung gekündigt hat, ist in der Vergangenheit nur sehr selten und nur bei argen „Wiederholungstätern“ vorgekommen, die einen Gebäudeschaden(sfall) nach dem anderen hatten. Das werde sich in Zukunft ändern, offenbart jetzt der Landesdirektor der Donauversicherung in Kärnten, Michael Riegler. „Die Tarife am Markt sind zu gering. Die Eigenheim-Prämien sind nicht so stark gestiegen wie nötig. Dass also Eigenheim-Versicherungen gekündigt werden, kann und wird heutzutage öfter passieren“, sagt Riegler. Die Versicherungsprodukte bzw. ihr Umfang seien größer geworden – damit gehe eine „Risikoverschlechterung“ für die Versicherungen einher.

michael riegler, donau versicherung
Michael Riegler, Donauversicherung © Donauversicherung

Brennende Akkus, höhere Handwerkerkosten

Außerdem steigt die Schadenshäufigkeit, wie es im Versicherungsdeutsch heißt. Einerseits spricht Riegler die häufiger gewordenen Sturmschäden an, andererseits die zunehmenden Feuerschäden durch Akkus von Handys, Autos, Rasenmähern, Elektrogeräten. Dazu kämen die höheren Handwerkerpreise und die gestiegenen versicherten Werte – etwa durch PV-Anlagen auf dem Dach.

Riegler geht davon aus, dass die Branche in bestimmten Regionen in Hinkunft restriktiver sein werde mit dem Produkt bzw. der Prämienhöhe. Stichwort: Wo steht das Haus? Ist es in einer Gefahrenzone? Gibt es einen Hochwasserschutz? Es werde „risikogerechter“ zugehen. „Selbstbehalte werden neben höheren Prämien ein Thema sein“, sagt Riegler. Für so manchen Kunden wird sich die Frage stellen: Zahle ich eine höhere Prämie, oder wird mir der Vertrag gekündigt? Wohlgemerkt: Hier ist nicht von Haushaltsversicherung, sondern von Eigenheimversicherung die Rede. Auch geht es nicht um einen Rauswurf nach einer Schadensmeldung.

Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs möchte sich dazu nicht äußern, weil es um die „Geschäftspolitik zwischen Versicherung und Kunden“ gehe.

Tatsächlich ist es so, dass Kunden bei Versicherungen einen Versicherungsantrag stellen. Für diese wiederum gelten Annahmekriterien, sie müssen also einen Antrag nicht annehmen. Sie können auch sagen: „Wir möchten das Risiko nicht zu dieser und jener Prämienhöhe übernehmen.“ Erforderlich sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme. 

„Schadensatz“ im Vergleich

Markus Weichbold, juristischer Berater beim Contracta Makler Service in Klagenfurt kann die Tendenz, dass Eigenheimversicherer aufgrund der Schadenhäufigkeit und steigenden Behebungskosten vermehrt die Verträge kündigen, nur bestätigen. „In den letzten Jahren, insbesondere seit den allgemeinen Preissteigerungen infolge der Corona-Pandemie, nehmen die Kündigungen merkbar zu“, sagt er und bezieht sich dabei auf den Versicherungsmarkt insgesamt. „Dies hat zum einen damit zu tun, dass die steigenden Schadenskosten nach Ansicht der Versicherer nicht vollständig durch die laufenden Prämienanpassungen abgefangen werden. Zum anderen dürfte auch eine Rolle spielen, dass es aufgrund der Digitalisierung für den Versicherer immer einfacher wird, zu analysieren, in welchem Verhältnis die vom Kunden bezahlten Prämien zu den an ihn erbrachten Versicherungsleistungen stehen und ob dieser sogenannte Schadensatz besser oder schlechter als bei vergleichbaren Kunden ist. Der Markt ist generell preissensibler geworden.“

Gesetzlicher Rahmen

Prinzipiell können Eigenheimversicherungen vom Anbieter nach Ablauf der Mindestdauer (in der Regel 10 Jahre) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In der Praxis machen Versicherer häufig auch von der sogenannten Schadenfallkündigung Gebrauch: Danach kann der Versicherer den Vertrag aus Anlass eines Schadensfalls auch vor Ablauf der Mindestdauer kündigen. Dies hat zwar keinen Einfluss auf die Deckung im aktuellen Versicherungsfall, für die Zukunft muss sich der Kunde aber um einen neuen Vertrag kümmern. Oft verbindet der Versicherer eine solche Kündigung gleich mit einem neuen Angebot mit einer höheren Versicherungsprämie, wie Weichbold sagt, soll heißen: Der Versicherer gibt dem Kunden die Wahl, ob er eine höhere Prämie akzeptiert oder die Kündigung seines Vertrages hinnimmt.“

Hinter vorgehaltener Hand sprechen Brancheninsider davon, dass für Eigenheimversicherungen in Zukunft Prämien zu bezahlen sind, die 25 bis 60 Prozent über den Summen liegen, die noch im Vorjahr verlangt wurden. Vergleiche man den ständig erweiterten Deckungsumfang in der Eigenheimversicherung mit den bisherigen Preisanpassungen, seien die Versicherungen in den vergangenen 20 Jahren ständig günstiger geworden.