Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat das Gericht die beiden Angeklagten zu Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sechs Monate davon gelten wegen Verfahrensverzögerungen bereits als vollstreckt, wie die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner sagte. Die beiden Männer im Alter von 71 und 63 Jahren seien der Steuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von mehr als 343 Millionen Euro schuldig.
Zusammen mit weiteren Personen hätten sie in einem Umfang, der seinesgleichen suche, in die Staatskasse gegriffen und sich „schamlos bedient“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geständnisse unter Tränen
Die Männer hatten sich bereits am ersten Tag des Prozesses entschuldigt und teils unter Tränen gestanden, als Fondsmanager an einem komplexen Geflecht beteiligt gewesen zu sein, über das in den Jahren 2009 und 2010 Hunderte Millionen Aktien im zweistelligen Milliardenwert gehandelt wurden. Dabei wurde die sogenannte Cum-Ex-Methode angewandt, um den Fiskus dazu zu bringen, Kapitalertragssteuer zurückzuerstatten, die zuvor gar nicht gezahlt worden war. Der Name Cum-Ex kommt daher, dass die Aktien rund um den Dividendenstichtag mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her geschoben wurden.
Die Strafe liegt zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die jeweils fünf Jahre und zehn Monate gefordert hatte, und der Vorstellung der Verteidiger von jeweils vier Jahren.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer betont, dass die Welt damals eine andere gewesen sei. Niemand habe bei den Geschäften an die Staatsanwaltschaft gedacht, eher an ein Hase-und-Igel-Spiel mit dem Gesetzgeber. Das Gericht war allerdings nicht bereit, die beiden nur als Mitläufer im System zu sehen. Vielmehr sprach Wagner von einem „tatsächlich auch sehr wesentlichen Tatbeitrag“.
Kriminelle Masche auch in Österreich
Die jetzt angeklagten Geschäfte waren bei weitem nicht die Einzigen nach der Cum-Ex-Masche, die auch in Österreich Anwendung gefunden hatte. Es gibt diverse andere Verfahren in Deutschland. Insgesamt soll der deutsche Staat durch die Masche um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt worden sein. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Erste Verurteilungen gab es bereits. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dürfte noch Jahre dauern. Auch in München werden weitere Anklagen erwartet.
2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Auch dem Fiskus in Österreich entgingen bis dahin Millionen Euro. Laut Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) habe der Schaden hierzulande insgesamt 183 Millionen Euro betragen.