Seit 2005 gibt es in Österreich für Eltern die Möglichkeit, dass jener Elternteil, der nach der Geburt des Kindes erwerbstätig bleibt, bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf dem Pensionskonto an den Elternteil übertragen kann, der zum Großteil die Kinderbetreuung übernimmt. Möglich ist dies bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird. Unter „Teilgutschrift“ ist die Summe der pro Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen zu verstehen. Diese werden mit 1,78 Prozent dem Pensionskonto gutgeschrieben.