Seit 2011 verrechnen Österreichs Telekom-Unternehmen „Servicepauschalen“ als pauschale Abgeltung gewisser Zusatzleistungen. Ein OGH-Urteil, bei dem die Servicepauschale eines Fitnesscenters gekippt wurde, brachte Ende 2022 plötzlich eine neue Dynamik in die Debatte. Als dann auch noch vereinzelt Kunden gegen die Servicepauschale von A1 und Magenta klagten und vor Wiener Bezirksgerichten Recht bekamen, begann es in der Branche schön langsam zu brodeln – bei neuen Verträgen fehlt die Servicepauschale heute de facto überall. Zugleich bekamen Rechtsanwälte Oberwasser, die sich auf derlei Causen spezialisierten.