Ryanair und Laudamotion sind in letzter Instanz mit ihrer Klage gegen die staatliche AUA-Rettung im Zuge der Coronapandemie abgeblitzt. Eine Beihilfe der Republik aus dem Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro für die Austrian Airlines (AUA) war rechtmäßig, urteilte am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Formell ging es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob die EU-Kommission die Beihilfe genehmigen durfte.
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