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Neu im Arbeitsrecht

Weiterbildung als Arbeitszeit: Wann Betriebe die Kosten übernehmen müssen

Eine neue Bestimmung sieht vor, dass verpflichtende Weiterbildung nun unter Arbeitszeit fallen muss. Und auch die Kosten müssen gegebenenfalls übernommen werden, betonen Arbeiterkammer und Gewerkschaft.
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23. Mai 2024,
6:00 Uhr

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