Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe erhalten ab Mai durchschnittlich sechs Prozent mehr Geld und ab November 2024 weitere zwei Prozent. Darüber hinaus wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025 vereinbart. Die Beschäftigten erhalten ab Mai 2025 die Jahresinflation von 2024 plus ein Prozent. Zudem einigten sich die Gewerkschaft vida und die Wirtschaftskammer Österreich auf einen Mindestlohn von 2000 Euro brutto ab 1. Mai 2025.

Neuerungen gibt es auch beim Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Fixiert wurde in der Vereinbarung unter anderem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest zwölf Sonntage pro Jahr freihaben. Außerdem gibt es den Nachtarbeitszuschlag künftig für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten und nicht mehr wie bisher nur für Beschäftigte der Hotellerie und Nachtgastronomie. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern einheitlich geregelt und die Wartefrist für den Anspruch halbiert sich auf einen Monat.

Anreize für Lehrlinge

Der neue Rahmenkollektivvertrag und der Kollektivvertragsabschluss gelten für etwa 76.000 Betriebe und rund 240.000 Beschäftigte. Derzeit absolvieren 6460 Lehrlinge einen gastgewerblichen Lehrberuf. Für sie gibt es ab 1. Mai höhere Lehrlingsgehälter (bis zu 1420 Euro im vierten Jahr) sowie Erfolgsprämien für Lehrabschlussprüfungen.

Das neue Lohnabkommen soll die Arbeit in der Hotellerie und der Gastronomie, in der händeringend Personal gesucht wird, wieder attraktiver machen und mehr Menschen zum Einstieg in die Branche bewegen. Ende März waren heuer knapp 9000 offene Stellen im Tourismus beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet. Die Dunkelziffer der offenen Stellen dürfte aber etwa doppelt so hoch sein.

Attraktiver am heimischen Arbeitsmarkt?

„Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass wir nicht Menschen aus Drittstaaten holen müssen, sondern dass wir den heimischen Arbeitsmarkt nutzen“, sagte vida-Bereichschef Berend Tusch bei der Pressekonferenz am Dienstag. „Ich hoffe, dass wir von den 30.000 Menschen, die im Tourismus Arbeit suchen, einige gewinnen können, weil wir die Lohn- und Rahmenbedingungen attraktiviert haben.“ Das bekräftigten auch WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker und WKÖ-Hotellerie-Obmann Johann Spreitzhofer, die in dem neuen Lohnabkommen ein Signal sehen, mehr Menschen für die Branche zu begeistern.

Zu den Verbesserungen aus Sicht der Arbeitgeber gehört etwa die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte, was den Ausgleich für Überstunden ohne Zuschläge erleichtert. Mit Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen und bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit befristeten Verträgen von bis zu 9 Monaten vereinbart werden. Auch die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen soll sich künftig flexibler gestalten. Befristete Verträge können einmalig um bis zu vier Wochen und ohne Unterbrechung des Durchrechnungszeitraums bis zu einem Zeitraum von maximal 9 Monaten verlängert werden.