Aktuell können arbeitssuchende Personen das Arbeitslosengeld auf zwei Arten beantragen: online über das sogenannte „eAMS-Konto“ oder persönlich vor Ort in jeder regionalen Geschäftsstelle des AMS. Nun soll diese Antragsstellung „weiter digitalisiert und Behördenwege reduziert werden“, wie es heute von Wirtschaftsminister Martin Kocher heißt.

Der elektronische Weg werde „gesetzlich priorisiert und ausgebaut“. Dadurch soll den AMS-Beraterinnen und -Beratern mehr Zeit für Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen. Das Wirtschaftsministerium hat am heutigen Donnerstag eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können das Arbeitslosengeld weiterhin vor Ort beim AMS beantragen. 

„Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen. Gleichzeitig werden die AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter entlastet, wodurch mehr Zeit für die Kernserviceleistung des AMS, also die effektive Beratung und Vermittlung, bleibt“, betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Vermittlungsvorschläge über eAMS-Konto

Darüber hinaus soll laut dem Ministerium die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden in Zukunft „generell digital stattfinden“. Künftig erfolgen rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS, wie unter anderem Vermittlungsvorschläge, über das eAMS-Konto. Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die über ein eAMS-Konto verfügen, sind dazu verpflichtet, das Online-Konto mindestens jeden dritten Tag auf neue Eingänge zu prüfen. 

Der entsprechende Gesetzestext ist heute in Begutachtung gegangen. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 21. April.