Es war nie die Absicht des Angeklagten, zu betrügen. „Es tut mir leid, die ganze Sache ist dumm gelaufen“, sagt der Steirer. Die Voitsberger Bezirksrichterin schüttelt den Kopf. „Ich brauche dafür keine Absicht“, erklärt sie, „es reicht, wenn das Opfer den Betrug für möglich hält. Das ist bedingter Vorsatz“.
Fixen Zahlungstermin vereinbart?
Der Mann hat einen Wagen gekauft. „Wir haben uns auf 400 Euro geeinigt“, sagt der Geschädigte im Zeugenstand aus. Zwar nahm der Angeklagte das Auto sofort mit, aber weil er das Geld nicht hatte, vereinbarten die beiden einen späteren Zahlungstermin. „Wie hat er denn das Auto mitgenommen? Ohne Kennzeichen?“, will die Richterin wissen. „Das weiß ich nicht, ist mir doch wurscht“, ist der Zeuge ehrlich. Und der Zahlungstermin verstrich. „Ich hab ihm gesagt, dass ich eine Anzeige mache, wenn ich jetzt nicht das Geld bekomme. Mir ist es zu doof geworden.“
Der Angeklagte erklärt, es hätte nie einen fixen Termin gegeben: „Wir haben gesagt, dass ich zahle, sobald ich das Geld habe. Wir waren immer in Kontakt.“ Das nimmt ihm die Richterin nicht ab. „Wenn das so einwandfrei geklappt hätte, hätte er sie nicht angezeigt.“ Wochen nach der Anzeige überwies der Steirer schließlich das Geld. „Es war nie meine Absicht, zu betrügen“, sagt er erneut. Die Voitsberger Bezirksrichterin verurteilt den mehrfach vorbestraften Mann zu zwei Monaten unbedingter Haft.