"Kein prickelndes Zusammenleben", attestierte der Richter schon bei der ersten Verhandlung, die im Dezember stattfand. Ein 46-Jähriger saß auf der Anklagebank. Er fühlte sich vom Hundegebell gestört, woraufhin er mit dem Gartenschlauch durch das Fenster ins Nachbarhaus spritzte. Der Nachbar kam wütend nach draußen - angeblich mit einem Besen bewaffnet.