"Ich hab' grade keine Arbeit, kein Geld und kein Auto", sagt der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Als er die Stromrechnung nicht bezahlen konnte, wurde der Strom abgeschaltet und der Angeklagte erfinderisch. "Ich hab' mir ein Stromkabel besorgt und es beim Wohnungsverteiler angeschlossen." Strafrechtlich muss er sich daher verantworten für das "Entziehen von Energie".
Bezirksgericht Weiz
Aus Geldnot Strom angezapft: Die Anklage? "Entziehen von Energie"
Wegen "Entziehung von Energie" muss sich der Angeklagte vor Gericht verantworten. Weil er seine Rechnung nicht bezahlen konnte, zapfte er Strom am Wohnungsverteiler ab.
© Nicole Stranzl