Es war eine Partynacht mit Folgen: Sie führte einen 20-Jährigen und eine 17-Jährige in den Gerichtssaal. Letzterer bleibt auch eine Narbe auf der Stirn. "Was ist passiert?", fragt der Richter.

Die 17-Jährige verteilte offenbar grundlos "Tetschn". Sie fühlte sich provoziert. Bereits zu Verhandlungsbeginn schlägt ihre Verteidigerin ein Anti-Aggressions-Training vor. Einen jungen Mann soll sie geschlagen haben, daran könne sie sich nicht erinnern. Ein Kellner hat die Tat beobachtet, wie er als Zeuge aussagt.

Dass sie eine 20-Jährige geschlagen hat, weiß die Angeklagte noch. Dafür entschuldigt sie sich auch. Die 20-Jährige gehört zum Freundeskreis des jungen Mannes, der zuerst die Ohrfeigen bekommen hat. "Ich hab gefragt, warum sie ihn geschlagen hat", erzählt die Zeugin. Daraufhin sei sie auch geschlagen worden. Ihr Freund – der Angeklagte – hat das Ganze beobachtet. "Er wollte mich in Schutz nehmen", sagt die 20-Jährige.

Glas ins Gesicht

Laut Aussagen des Angeklagten kam es zu einem Gedränge, er sei geschubst worden, als er ein Glas in der Hand hatte. Er kann nicht genau sagen, wie die Angeklagte dieses ins Gesicht bekommen hat. Sie trägt jedenfalls eine blutige Verletzung auf der Stirn davon. "Ich hab's gemacht, aber es war nicht mit Absicht", beteuert der 20-Jährige.

Am Ende spricht der Richter eine Diversion für beide aus, für den 20-Jährigen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Das bedeutet, künftig scheint keine Vorstrafe auf und das Strafverfahren wird eingestellt, wenn sie sich an die Maßnahmen halten. Beide müssen die Verfahrenskosten in Höhe von 150 Euro tragen. Zudem muss der 20-Jährige der 17-Jährigen ein Schmerzengeld in Höhe von 200 Euro bezahlen.

Sie muss ein Anti-Aggressions-Training absolvieren. "In Wahrheit waren Sie die aggressive Dudl und das wissen Sie auch", sagt der Richter. "Eine Provokation ist kein Grund, zuzuschlagen. Sonst müsste ich jeden Tag wen schlagen. Ihr Jackpot ist, dass Sie noch eine Jugendliche sind. Wenn Sie erwachsen wären, hätte ich Sie verurteilt."