Es ist bereits der zweite Verhandlungstermin. Angeklagt ist ein Studiobesitzer, der als Energetiker und Fitnesstrainer arbeitet. Seine ehemalige Klientin, eine alte Frau, soll ihm insgesamt 13.600 Euro geschenkt haben. Neben den Behandlungen im Studio half der Angeklagte ihr im privaten Bereich, etwa durch kleine Reparaturen im Haus oder durch Erledigungen. Deswegen soll sie ihm die Geldgeschenke gemacht haben.