Am 31. Jänner dieses Jahres hat Wolfgang Böck aus Vösendorf Post aus der Grazer Anwaltskanzlei Benda erhalten. Der Inhalt: Am 13. Oktober 2019 (!) habe Böck am Grundstück der Benda-Mandanten Erich und Georg Schlatzer in Höfling (Adresse des Kulmgipfels in der Oststeiermark) sein Auto an einer falschen Stelle abgestellt. Dafür wurde er zur Zahlung von 202 Euro und einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine Vorgehensweise, die seit Jahren praktiziert wird. "Wir wollten eigentlich nur beim Gasthaus etwas essen gehen. Als wir dann gesehen haben, dass das geschlossen hat, sind wir wieder gefahren. Für Acht-Minuten-Parken musste ich also 202 Euro zahlen", sagt Böck.
Zwei Prozesse laufen
202 Euro für Acht-Minuten-Parken am Kulm bezahlt
Auch sieben Jahre nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, dass der Kulmgipfel für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss, reißen die Probleme dort nicht ab. Noch immer werden Anwaltsbriefe an Besucher verschickt, die angeblich an falscher Stelle geparkt haben.
© Raimund Heigl