Unterschiedlicher könnten die Aussagen, die der Beschuldigte und ein Zeuge vor dem Weizer Bezirksgericht tätigen, kaum sein. Ersterer erzählt die Begebenheit Anfang Juni so: Er habe tief geschlafen, vom Nachmittag weg, nachdem er zwei Tabletten gegen seine heftigen chronischen Schmerzen eingenommen hatte. Und als er am nächsten Morgen vor die Tür trat, war der gebrauchte Kleinbus, den er erst wenige Tage zuvor gekauft hatte, weg. Gestohlen, samt den Kennzeichen eines anderen Busses in seinem Hof, der „Gestohlene“ selbst war schließlich noch gar nicht angemeldet.
Bezirksgericht
Wurde der Bus gestohlen oder fuhr der Beschuldigte selbst damit der Polizei davon?
Nicht angegurtet, ohne Führerschein und eventuell auch angetrunken soll ein Mann in einem nicht angemeldeten Bus Fahrerflucht begangen und diesen dann als gestohlen gemeldet haben.
© Ulla Patz