Proteste gegen FPÖ-Veranstaltung
Gericht: Noch freie Meinungsäußerung oder bereits "erhebliche Störung"?
Die vier Angeklagten protestierten auf einer FPÖ-Veranstaltung, mit Clownskostümen, Kuhglocken, Plakaten und Pfiffen. Alle erklärten, nur ihre Meinung kundgetan zu haben. Staatsanwalt Johannes Winklbauer will mit dem Verfahren eine Grundsatzfrage klären.
© Ulla Patz