Wie oft er denn schon verurteilt worden sei, will der Richter vom 31-jährigen Angeklagten wissen. „Puh“, meint der nur, und schaut seine Bewährungshelferin an. Sieben Mal sei das der Fall gewesen, sagt der Richter. Darunter: Delikte wie schwere Körperverletzung oder versuchter Raub. „G’soffen bin ich anders“, gesteht der Angeklagte ein.