Die Geschichte wird derzeit im Bezirk Weiz weiter erzählt: Eine Frau soll mit dem Auto von ihrem Wohnsitz nach Heilbrunn zu einer Freundin gefahren sein und mit dieser einen Spaziergang unternommen haben – mit mindestens einem Meter Abstand dazwischen. Eine Polizeistreife soll die Frau aufgehalten und eine Strafe von 600 Euro kassiert haben. Der Grund: Sie hätte nicht an einen anderen Ort fahren dürfen, um dort spazieren zu gehen.
Was ist erlaubt?
Frau soll 600 Euro Strafe fürs Spazierengehen bekommen haben
Ein Fall von einer angeblichen 600-Euro-Strafe in Heilbrunn macht die Runde. Was ist wahr daran? Hätte sie bezahlen müssen? Oder waren Kriminelle am Werk?
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