Mehr als 20 Jahre lang hat alles gepasst am Gleisdorfer Einbahnring, jetzt ist das nicht mehr der Fall: Laut gesetzlicher Novellen darf auf Bundes- und Landesstraßen mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung (also am gesamten Einbahnring) kein ungesicherter Zebrastreifen mehr geführt werden. Er muss mit einer Ampel oder einer Mittelaufstandsfläche versehen sein.