Mehr als 20 Jahre lang hat alles gepasst am Gleisdorfer Einbahnring, jetzt ist das nicht mehr der Fall: Laut gesetzlicher Novellen darf auf Bundes- und Landesstraßen mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung (also am gesamten Einbahnring) kein ungesicherter Zebrastreifen mehr geführt werden. Er muss mit einer Ampel oder einer Mittelaufstandsfläche versehen sein.
Mehr Ampeln, teils einspurig
Vieles neu beim Gleisdorfer Einbahnring
Der Einbahnring in Gleisdorf kann nicht so bleiben, wie er ist – er erfüllt rund um die Fußgängerübergänge die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr.
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