Darf man als renommierter Gerichtssachverständiger eine wesentlich jüngere Richteramtsanwärterin, mit der man im Auto unterwegs ist, als „schorf“ und „erotisch“ bezeichnen? Sie absichtlich oder unabsichtlich am Oberarm berühren? Und darf man eine junge Muslimin, die sich als Mitarbeiterin in einer Apotheke beworben hatte, als „Schleiereule“ verunglimpfen?

Die Vorwürfe betreffen einen bekannten Sachverständigen aus Graz, der seit 40 Jahren in diesem Bereich arbeitet. Er ist ein Experte bei Unfällen im Straßenverkehr, kennt sich bestens bei schweren Vorfällen mit Maschinen aus. Unzählige Male wurde er von Richtern und Anwälten angefordert, um Unfälle zu analysieren. Nun strich ihn das Landesgericht für Zivilrechtssachen von der Liste der Gerichtssachverständigen. Der Betroffene legte dagegen Beschwerde, die das Bundesverwaltungsgericht nun abwies.

In der 28-seitigen Urteilsschrift wird dem Angeklagten unter anderem eine „mangelnde Vertrauenswürdigkeit“ sowie „mangelnde Einsicht und Verantwortungsübernahme“ vorgeworfen. Er sei nicht bereit, auf Kritik einzugehen und sehe sich als Opfer. „Es dürfen keine Bedenken an der Unparteilichkeit, Gesetzestreue und Korrektheit des Sachverständigen bestehen, zumal dieser ein wichtiges Hilfsorgan des Richters ist, sodass nicht nur auf dessen Zuverlässigkeit, sondern auch Charakterstärke vertraut werden muss“, heißt es im Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts.

Eine gewisse Charakterstärke sei Voraussetzung. Thomas Hayn, Sprecher des Landesgerichts für Zivilrecht, bestätigt: „Die Fachkenntnis, Erfahrung und Vertrauenswürdigkeit wurden geprüft. Und wir haben dann eingegriffen.“

Rassistisches E-Mail und anzügliches „Kompliment“

Der Hintergrund ist delikat: Der Sachverständige fiel vor zwei Jahren mit einem unbedachten, rassistischen E-Mail an eine Bewerberin in einer Apotheke auf. Dieses gelangte in die Öffentlichkeit. „Es ist ein völliger Schmarrn, dass mir das passiert ist“, sagte er damals.

Bald darauf gab es einen zweiten Vorfall. Eine Richteramtsanwärterin war im Mai 2024 mit dem Beschuldigten im Auto unterwegs. Nach einem Lokalaugenschein habe er die Kurzhaarfrisur der Frau als „schorf“ und „erotisch“ bezeichnet. „Einige Zeit davor hatte er während der Fahrt mit seiner Hand kurz meinen Oberarm/Schulter berührt, was ich bereits in dem Moment als unpassend empfand“, schilderte die Frau.

Bei einem Gespräch mit dem Präsidenten des Landesgerichts im November 2024 gab der Sachverständige an, sich an nichts erinnern zu können. Er habe aber nie irgendwen sexuell belästigt. „Man rede Fachliches, politisiere und es könne sein, dass er ein Kompliment mache, wenn man fesch sei“, sagte er aus. Die Berührung der jungen Justizbediensteten könne beim Reversieren passiert sein. Und das Wort „erotisch“ verwende er, wenn er an einen unwirtlichen Platz komme und der Wind pfeife.

Keine Berufung

Und heute? Gegen das Urteil werde er nicht berufen, sagte der Sachverständige gegenüber der Kleinen Zeitung. Aber ist nun seine Karriere als Sachverständiger zu Ende? Nein. Denn er steht zwar nicht mehr auf der offiziellen Liste der „allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“. Er kann aber nach wie vor angefordert und dann bei etwaigen Verhandlungen kurzfristig vereidigt werden. „Jeder Richter und Anwalt muss selbst entscheiden, ob ich vertrauenswürdig bin“, meint er gelassen.

Strafrechtliche Konsequenzen hätte die Causa jedenfalls nicht, erklärt Thomas Hayn. Und es werde auch kein Disziplinarverfahren geben. Wie oft gibt es solche Streichungen von der Sachverständigen-Liste? Thomas Hayn: „Zwei, drei pro Jahr im Landesgerichtssprengel Südliche Steiermark.“