Entwarnung gibt es für zahlreiche steirische Winzer: Sie müssen die Etiketten ihrer Riedenweine nun doch nicht umgestalten. Der aktuelle Jahrgang 2021 darf noch unter den bisherigen Bezeichnungen vermarktet werden. Damit reagiert das Land Steiermark auf den massiven Widerstand gegen die von ihm geplante Weinbaurieden-Verordnung. Knapp 70 Stellungnahmen – der Großteil davon mit vernichtender Kritik – langten innerhalb der kürzlich abgelaufenen Begutachtungsfrist ein. Das noch vor gut zwei Wochen erklärte Ziel, bis Ende Februar eine rechtsgültige Verordnung hinauszugeben, war nicht zu halten. "Mit diesem Vorgehen können wir derzeit Druck herausnehmen und die noch offenen Fragen, insbesondere hinsichtlich einiger historischer Riedenbezeichnungen klären", begründet der zuständige Agrarlandesrat Hans Seitinger (ÖVP).